Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Dubiose Botschaften am Auto

Pressemeldung von: ARAG SE - 06.06.2024 11:00 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

ARAG Experten informieren über die Rechtslage von Werbung am Auto

Dubiose Botschaften am Auto
Fast jeder Autofahrer hat schon mal eine Visitenkarte eines potentiellen Autokäufers an seinem Fahrzeug gehabt. Eine neue Masche sind handgeschriebene kleine Zettelchen mit einer Handy-Nummer. Leider handelt es sich dabei meist nicht um die Kontaktdaten eines unbekannten Verehrers, sondern um die eines potenziellen Autokäufers, der Interesse am Fahrzeug hat. Aber sind solche Werbebotschaften am Auto überhaupt erlaubt? Die ARAG Experten mit einer rechtlichen Bewertung.

Wann ist Scheibenwischerwerbung erlaubt?
Die üblichen Werbeformate am Fahrzeug reichen von der Visitenkarte mit Werbebotschaft über Flyer bis zum Prospekt. Ob die Befestigung von Werbematerial an Scheibenwischern oder Scheiben von Pkws eine unzumutbare Belästigung darstellt, da der Pkw-Fahrer die Werbung entsorgen muss, ist laut ARAG Experten umstritten. Hat der Halter des Fahrzeugs allerdings zum Ausdruck gebracht, dass er die Scheibenwischerwerbung nicht wünscht - beispielsweise durch einen entsprechenden Hinweis an der Windschutzscheibe - ist die Reklame unzulässig.

Werbung verteilen nur mit Erlaubnis
Das Verteilen von Visitenkarten, Flyern oder Prospekten zu gewerblichen Zwecken an parkenden Autos ist laut ARAG Experten eine erlaubnispflichtige Sondernutzung der öffentlichen Straßen. Der Händler oder der professionelle Verteiler von solchen Blättchen muss demnach eine kostenpflichtige Erlaubnis bei der jeweiligen Stadtverwaltung beantragen. Ansonsten drohen Bußgelder. In einem konkreten Fall musste ein Autohändler 200 Euro Strafe zahlen, weil er ohne Genehmigung der Stadt seine Visitenkarten auf einem öffentlichen Parkplatz an Fahrzeugen anbrachte (OLG Düsseldorf, Az.: IV-4 RBs 25/10).

Allerdings bleibt das Verbot oft genug nur graue Theorie. Denn der Ermittlungsaufwand ist hoch. Und die auf den Flyern aufgedruckten Rufnummern können kaum beweissicher ermittelt werden, weil es sich meist um solche von Handys mit Prepaid-Karten handelt. Erfolgversprechend ist eine Verfolgung daher nur, wenn die Verteiler auf frischer Tat erwischt werden.

Werbung auf dem Supermarkt-Parkplatz erlaubt?
Die ARAG Experten betonen, dass das Verteilen von Visitenkarten und Co. auch auf Parkplätzen (https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/verkehrsrechtsschutz/parken-auf-dem-kundenparkplatz-das-sind-die-regeln/) von Einkaufszentren oder Supermärkten tabu ist. Denn dabei handelt es sich in der Regel um Privatgrundstücke. Das Verteilen von Werbung oder das Anbringen von Visitenkarten ohne Erlaubnis des Eigentümers kann daher als Hausfriedensbruch oder unerlaubte Werbung angesehen werden.

Werbung einfach wegwerfen?
Wer die Werbebotschaften an seinem Fahrzeug entnervt einfach auf die Straße oder den Parkplatz wirft, handelt vielleicht nachvollziehbar. Dennoch raten die ARAG Experten, die Zettelchen in einem Abfalleimer zu entsorgen. Ansonsten droht strenggenommen ein Bußgeld für illegale Müllentsorgung. Und das liegt je nach Bundesland bei mindestens zehn Euro.

Auch Plakate kein Kavaliersdelikt
Übrigens: Auch das Plakatieren beispielsweise von Stromkästen, Altglascontainern oder Ampelpfosten ist laut ARAG Experten nicht erlaubt. Ob kleine oder größere Plakate, ob für Konzerte, Flohmärkte, Messen oder Partys - das "wilde" Plakatieren auf fremdem Eigentum oder im öffentlichen Raum ist keineswegs ein Kavaliersdelikt. Je nach Lage des Falls droht dem Veranstalter ein Bußgeld oder gar eine Strafanzeige.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/versicherungs-ratgeber/

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/

Firmenkontakt:
Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de


Firmenbeschreibung:
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender,
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Pressekontakt:
Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.