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Das Praktikumszeugnis richtig lesen

Pressemeldung von: Employour GmbH - 19.03.2014 10:44 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

meinpraktikum.de entschlüsselt die Geheimschrift der Arbeitgeber
Das Praktikumszeugnis richtig lesen
Bochum, 19.03.2014. "Er war bemüht unsere Anforderungen zu erfüllen." Was gar nicht so schlecht klingt, kommt in Wahrheit einem Mangelhaft gleich. Denn dass er bemüht war, heißt eben nicht, dass er die Ansprüche auch erfüllen konnte. Viele Praktikanten halten ihr Praktikumszeugnis in den Händen, ohne zu wissen, ob sie hier eine wichtige Referenz erhalten haben, mit der sie in Zukunft tolle Jobs an Land ziehen können. Vielleicht ist das Zeugnis in Wahrheit eine Warnung für den nächsten Arbeitgeber, diese Person besser nicht einzustellen. Das Online Portal meinpraktikum.de bringt deshalb Licht ins Dunkle und schlüsselt die Floskeln und deren Bedeutung auf.

Anschaulich und mit vielen Beispielen wird aufgeschlüsselt, was sich hinter den Formulierungen verbirgt. Ob es nun um das magische "st", um die Erwähnung von Belanglosigkeiten oder um Abschiedsklauseln geht, Praktikanten wird Schritt für Schritt erklärt, welchen Hintergrund die verschiedenen Formulierungen haben. Noch anschaulicher wird es mit einem Blick auf die meinpraktikum-Musterbeispiele. Kernaussagen werden hier farblich hervorgehoben und von Experten kommentiert.

Neben den Übersetzungshilfen und Musterbeispielen bekommen Praktikanten viele weitere Informationen rund ums Thema Praktikumszeugnis. Hierzu zählen eine Checkliste mit einer Aufführung der Inhalte, die in einem Praktikumszeugnis aufgeführt werden müssen, sowie Tipps, was sie bei einer schlechten Beurteilung tun können. Da Praktikanten immer häufiger ihr Praktikumszeugnis selbst anfertigen dürfen, finden sie auf meinpraktikum.de einen Leitfaden, mit dem sie mögliche Fettnäpfchen sicher umgehen können.

Die gute Tarnung der Negativaussagen lassen sich natürlich nicht allein auf bösen Willen seitens der Arbeitgeber zurückführen. Vielmehr ist der Hintergrund eine rechtliche Regelung, die besagt, dass Negativformulierungen in Arbeitszeugnissen unzulässig sind. Um dennoch die Leistungen von guten und vergleichsweise schlechteren Praktikanten differenziert beurteilen zu können, wurde auf Steigerungsformen ausgewichen. So wird aus schlecht ein gut und aus gut ein sehr gut.

Die komplette Rubrik ist unter http://www.meinpraktikum.de/wissenswertes/zeugnis zu finden.
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