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ARAG Recht schnell...

Pressemeldung von: ARAG SE - 11.09.2024 10:20 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...
+++ Keine Bilder oder Aufkleber auf dem Testament +++
Ein letzter Wille, der eigenhändig verfasst wurde, darf weder aus Bildern, Symbolen oder maschinengeschriebenen Adressaufklebern bestehen. Laut ARAG Experten lehnte das Oberlandesgericht München es ab, einen Erbschein auf der Grundlage einer kryptischen Erklärung auf einem Briefumschlag zu erteilen (Az.: 33 Wx 329/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG München (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-20208?hl=true).


+++ Flug vorverlegt: Schnell umorganisieren! +++
Weil eine Familie ihre Reisepapiere im Hotel des Bruders aufbewahrte, verpasste sie ihren vorverlegten Flug. Auf dem Schaden bleibt sie sitzen, denn nach Auskunft der ARAG Experten meint das Amtsgericht München, es sei genug Zeit geblieben, die Papiere rechtzeitig zu besorgen, auch mit zwei kleinen Kindern (Az.: 172 C 14078/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG München (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-21525?hl=true).


+++ Androhung von Zwangsgeld bei fehlender Impfung +++
Legt ein schulpflichtiges Kind den erforderlichen Nachweis, dass es gegen Masern geimpft ist, nicht vor, kann zur Durchsetzung der Nachweispflicht ein erstes Zwangsgeld angedroht werden. ARAG Experten beziehen sich auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes München, welches aber darauf hinweist, dass die Androhung im behördlichen Ermessen stehe. Das müsse dann auch ausgeübt werden (Az.: 20 CS 24.428).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des VGH München. (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-12189?hl=true)

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

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Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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