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KfW passt Förderrichtlinie an: Grünes Licht für Einzelraumfeuerstätten in klimafreundlichen Neubauten

Pressemeldung von: HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. - 08.07.2024 10:02 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Mehrzügiger Schornstein bietet Flexibilität

KfW passt Förderrichtlinie an: Grünes Licht für Einzelraumfeuerstätten in klimafreundlichen Neubauten
Überarbeitete KfW-Richtlinie „klimafreundlicher Neubau“ erlaubt den Einbau moderner Feuerstätten
Das KfW-Programm "klimafreundlicher Neubau" wurde überarbeitet und gibt jetzt grünes Licht für die Installation von Einzelraumfeuerstätten in neu gebauten, klimafreundlichen Wohngebäuden. Zuvor schloss das Förderprogramm für diese Neubauten jegliche Holzfeuerstätten aus. Der Einbau hätte einen kompletten Förderausschluss nach sich gezogen. Diese Regelung wurde nun revidiert. Fortan ist der Einbau eines modernen Kaminofens, holzbefeuerten Küchenherds, Kachelofens, Heizkamins oder Pelletofens und des zugehörigen Schornsteins auch im Rahmen des Förderprogrammes erlaubt. Dies gilt auch rückwirkend für bereits bewilligte Projekte. Auf diesen Sachverhalt macht der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V. aufmerksam.

Mehrzügiger Schornstein bietet Flexibilität

Wer einen Neubau plant, kann somit wieder einen Schornstein einbauen, was das Bauwerk in Bezug auf eine zukünftige Wärmeplanung flexibler macht. So wünschen sich viele Immobilienbesitzer früher oder später neben der Wärmepumpe oder Photovoltaik eine weitere Wärmequelle wie ein Holzfeuer, bei dem Versorgungssicherheit und Unabhängigkeit im Mittelpunkt stehen. Daher ist ein mehrzügiger Schornstein zu empfehlen, der neben den Abgaskanälen auch einen Versorgungskanal hat. Durch diesen können Kabel und Leitungen von Klima- oder Solaranlagen ohne aufwendige Stemm- oder Kernbohrarbeiten gezogen werden.

Rückwirkend gültig

Die überarbeitete Richtlinie gilt auch rückwirkend für bereits bei der KfW eingereichte Projekte und Anträge, für die noch keine Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausgestellt wurde. Da das Förderprogramm aber weiterhin Biomasse-Heizungsanlagen ausschließt, darf die Feuerstätte nicht an den Wasserkreislauf der Heizungsanlage angeschlossen werden. Zudem wird das Holzfeuer nicht als Wärmequelle angerechnet. Die moderne Feuerstätte kann aber bei kalter Witterung die Wärmepumpe entlasten und höhere Stromkosten vermeiden.

Weitere Informationen zu Anschaffung, Einbau und Betrieb moderner Feuerstätten unter www.ratgeber-ofen.de sowie www.ratgeber-hybridheiztechnik.de

Firmenkontakt:
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HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Dr. Volker Schulz
Lyoner Straße 9
60528 Frankfurt am Main
+49 (0)69 25 62 68 0
+49 (0)69 25 62 68 100
http://www.ratgeber-ofen.de


Firmenbeschreibung:
Der HKI Industrieverband Haus-, Heiz und Küchentechnik e.V. vertritt die Interessen der Hersteller von Großküchengeräten sowie häuslicher Heiz- und Kochgeräte. Beide Herstellergruppen sind in separaten Fachverbänden organisiert, die sich in gerätespezifische Fachabteilungen untergliedern. Zurzeit vertrauen rund 150 Mitglieder den Leistungen des Verbandes.

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