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Auswandern nach Thailand - Registered Ordinary Partnership

Pressemeldung von: - 28.05.2015 07:57 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Die Registered Ordinary Partnership (registrierte einfache Partnerschaft) ist insbesondere hinsichtlich der Haftung mit der deutschen offenen Handelsgesellschaft - OHG vergleichbar. Alle Partner

Die Registered Ordinary Partnership (registrierte einfache Partnerschaft) ist insbesondere hinsichtlich der Haftung mit der deutschen offenen Handelsgesellschaft - OHG vergleichbar. Alle Partner haften gemeinsam und gesamtschuldnerisch.

Diese Partnership erlangt jedoch – anders als die deutsche OHG – aufgrund ihrer Eintragung den Status einer juristischen Person. Als solche unterliegt sie auch der Körperschaftsteuer. Die wichtigsten Unterschiede zwischen einer nicht-registrierten und einer registrierten Partnership sind wie folgt: In einer registrierten Partnership :

muss der Name des Partners nicht erscheinen, damit dieser Rechte aus der Partnership gegen Dritte geltend machen kann; endet die Haftung eines Partners zwei Jahre nach seinem Austritt aus der Partnership;

müssen Gläubiger der Partnership zunächst Zugriff auf das Kapital der Partnership nehmen, bevor sie Forderungen gegen einen Partner geltend machen können; können persönliche Gläubiger eines Partners ihre Forderungen nur aus den Gewinnen des Partners oder aus den ihm zustehenden Geldbeträgen befriedigen; sie haben keinen Zugriff auf das Vermögen der Partnership, solange diese nicht aufgelöst wurde.

http://thailand.internationale-firmengruendung.com/firmengruendung-in-thailand-was-ist-bei-der-gruendung-zu-beachten/registered-ordinary-partnership-als-deutscher-eine-firma-in-thailand-gruenden

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