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ARAG Recht schnell...

Pressemeldung von: ARAG SE - 28.08.2024 09:50 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick

ARAG Recht schnell...
ARAG Experten mit aktuellen Gerichts-Urteilen
+++ Abgabefrist für die Steuerklärung 2023 endet früher +++
Wer eine Steuererklärung abgeben muss, hatte im letzten Jahr bis Anfang Oktober dafür Zeit. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass dieses Jahr die Abgabefrist für die Steuererklärung 2023 bereits am 2. September 2024 endet. Für steuerlich beratene Personen verlängert sich die Abgabefrist bis zum 2. Juni 2025.


+++ Welche Feiertage gelten für Pendler zwischen zwei Bundesländern? +++
Welche Feiertagsregelung gilt für Arbeitnehmer, die zwischen Bundesländern pendeln? Für den öffentlichen Dienst der Länder hat nach Auskunft der ARAG Experten das Bundesarbeitsgericht diese Frage jetzt beantwortet. Danach gilt stets die Feiertagsregelung des Bundeslandes, in dem die Beschäftigten ihren regelmäßigen Beschäftigungsort haben, und nicht die an einem kurzfristigen Einsatzort (Az.: 6 AZR 38/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BAG (https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/feiertagszuschlaege-massgeblichkeit-des-regelmaessigen-beschaeftigungsorts/).


+++ Google-Bildersuche bei Ordnungswidrigkeiten +++
Eine Fahrtenbuchauflage darf nur verhängt werden, wenn es unmöglich war, den Ordnungswidrigkeiten-(OWi)-Sünder festzustellen. Unmöglich ist das aber laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin dann nicht, wenn sich der Übeltäter mit wenigen Klicks und einer Google-Bildersuche im Internet finden und durch einen Vergleich mit dem Messfoto identifizieren lässt (Az.: 37 K 11/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des VG Berlin (https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/NJRE001579973).


+++ Vermieter können für Abfallgebühren herangezogen werden +++
Es ist rechtens, wenn eine Stadt in ihrer Abfallsatzung bestimmt, dass nach vergeblicher Zahlungsaufforderung gegenüber einem Mieter dessen Vermieter zur Zahlung der Abfallgebühren herangezogen werden kann. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg (Az.: 4 K 1957/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Freiburg (https://verwaltungsgericht-freiburg.justiz-bw.de/pb/,Lde/21485160/?LISTPAGE=18203369).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender,
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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