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ARAG Recht schnell...

Pressemeldung von: ARAG SE - 16.10.2024 10:21 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...
ARAG: Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Bestpreis-Werbung +++
Wenn ein Händler für seine Produkte mit einem Rabatt wirbt, so muss laut ARAG Experten für Verbraucher klar und eindeutig erkennbar sein, dass sich die Preisermäßigung auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bezieht. Eine überfrachtete Darstellung unter Nennung mehrerer Preise kann dem laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg entgegenstehen (Az.: 3 U 460/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Nürnberg (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-GRURRS-B-2024-N-25213?hl=true).


+++ Keine Pauschalgebühr für Ersatz-SIM +++
Mobilfunkanbieter dürfen für eine Ersatz-SIM-Karte nicht in jedem Fall eine Gebühr berechnen. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, welches entschieden hat, dass wenn die erhaltene Chipkarte nicht funktioniert, keine Kosten verlangt werden dürfen (AZ: 1 UKl 2/24, noch nichts rechtskräftig).


+++ Reisebüro muss über Visumspflicht aufklären +++
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass ein Reisebüro im Rahmen einer Pauschalreise seine Kunden darüber informieren muss, wenn für die Einreise in die gebuchte Destination ein Visum erforderlich ist. Im konkreten Fall hatte das Reisebüro den entsprechenden Hinweis bei einer achttägigen Last-Minute-Reise nach Kenia nicht gegeben. Die Reise, die bereits zwei Tage nach Buchung stattfinden sollte, fiel für die Familie ins Wasser. Daraufhin verlangte der Kunde Reise- und Versicherungskosten von rund 5.000 Euro zurück. Das Reisebüro verweigerte die Zahlung allerdings mit dem Hinweis, dass man mündlich auf die Visumspflicht hingewiesen habe und entsprechende Informationen auch den Buchungsunterlagen zu entnehmen seien. Doch das genügte weder dem Mann, noch den Richtern des Landgerichts Köln, die hierin eine mangelnde Beratungspflicht sahen (Az.: 17 O 139/23, noch nicht rechtskräftig).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

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