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ARAG Recht schnell...

Pressemeldung von: ARAG SE - 23.10.2024 09:44 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick

ARAG Recht schnell...
Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick
+++ Neu: Anspruch auf eigenes Balkonkraftwerk und virtuelle Eigentümerversammlungen +++
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Mieter ab sofort einen Anspruch darauf haben, zur Stromerzeugung eine Steckersolaranlage - auch als Balkonkraftwerk (https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/eigentuemerrechtsschutz/photovoltaik/) bekannt - am Balkon ihrer Mietwohnung installieren zu dürfen. Im Rahmen einer Gesetzesänderung zählen Steckersolaranlagen nun zu den sogenannten privilegierten Vorhaben, deren Einbau auch Eigentümergemeinschaften nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern dürfen. Zudem billigte der Bundesrat virtuelle Eigentümerversammlungen. Es genügen drei Viertel der Stimmen aller Wohnungseigentümer, damit eine Versammlung als Videokonferenz stattfinden kann. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass dabei sichergestellt sein muss, dass die Teilnahme und das Ausüben der Eigentümerrechte genauso möglich sein müssen wie in einer Präsenz-Versammlung.


+++ Knöllchen aus Italien +++
Nach monatelangem Streit zwischen beiden Ländern müssen deutsche Autofahrer nun wieder damit rechnen, unangenehme Post aus Italien zu bekommen: einen Bußgeldbescheid (https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/verkehrsrechtsschutz/autofahren-im-ausland/). ARAG Experten verweisen auf die Angaben des Kraftfahrtbundesamts, wonach sich beide Seiten über den weiteren Austausch von Halter- und Fahrzeugdaten geeinigt haben. Dabei geht es um Strafzettel in Millionenhöhe. Betroffen sind viele Tausend Kfz-Halter.


+++ Waschbären als Mitbewohner +++
Eine Waschbärenfamilie hatte eine fehlende Holzverkleidung genutzt und es sich in einem Dachgebälk eines Hauses gemütlich gemacht. Der Eigentümer verklagte einen Sanitärbetrieb auf Schadensersatz, weil er nach Beendigung seiner Arbeiten die Holzverkleidung nicht ersetzt hatte. Doch die Richter des Landgerichts Frankfurt sahen laut ARAG Experten keinen Haftungsgrund (Az.: 2-02 O 578/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Frankfurt (https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/einnistung-einer-waschbaerenfamilie-im-dach-sanitaerbetrieb-haftet-nicht).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

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