Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Deutscher oder österreichischer Verein: Was passt besser

Pressemeldung von: Schmelz Rechtsanwälte OG - 23.02.2024 06:15 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Welche Vor- und Nachteile das österreichische und das deutsche Recht mit sich bringen

Deutscher oder österreichischer Verein: Was passt besser
Deutsche Flagge
1. Einleitung

Die Zahl der in Österreich gegründeten Vereine steigt stetig. Mit über 125.000 Vereinen und mehr als drei Millionen Mitgliedern zählt Österreich eine der höchsten Vereinsdichten europaweit. Auch in Deutschland ist ein Anstieg der Anzahl der Vereine zu verzeichnen, wenn auch verlangsamt.

Dies bietet Anlass für einen Rechtsvergleich des Vereinsrechts der beiden Länder. Nach anfänglicher Darstellung der Grundzüge der jeweiligen länderspezifischen Regelungen sollen im Folgenden die wesentlichen Unterschiede herausgearbeitet werden.

2. Deutscher Verein

Im Unterschied zu Österreich hat Deutschland kein eigenes Vereinsgesetz. Die den Verein betreffenden Regelungen lassen sich vielmehr im allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), genauer gesagt in den §§ 21 ff BGB, finden.

3. Österreichischer Verein

Die den Verein betreffenden Bestimmungen sind im Vereinsgesetz (VerG).

4. Wesentliche Unterschiede

* Ein österreichischer Verein kann in seiner Minimalvariante durch zwei oder mehr Personen errichtet werden, die Mitglieder sind und zugleich das Leitungsorgan besetzen; der deutsche Verein besteht grds aus mindestens sieben Personen.

* In beiden Ländern sehen Gesetze zwingende Mindestangaben der Statuten vor, wobei die österreichischen Vorgaben die weitergehenden sind.

* Der österreichische Verein wird immer im Vereinsregister eingetragen, während der deutsche Verein nicht zwingend registriert sein muss.

* Das Leitungsorgan des österreichischen Vereins muss durch natürliche Personen besetzt sein, während der deutsche Verein auch von juristischen Personen geleitet werden kann, deren Haftung faktisch begrenzt sein kann.

* Während beim österreichischen Verein zwingend zwei Rechnungsprüfer das Leitungsorgan überwachen, muss der deutsche Verein nicht über ein solches Organ verfügen.

* Im Ergebnis zeichnet sich der österreichische Verein durch mehr Flexibilität bei gleichzeitig erhöhter Seriosität nach außen hin aus.

5. Weiterführende Informationen

Dies ist eine Information der Schmelz Rechtsanwälte OG (https://rechtampunkt.at/de/home). Eine ausführliche Analyse des österreichischen und des deutschen Vereinsrechts finden Sie auf unserer Website (https://rechtampunkt.at/de/deutscher-verein-oesterreichischer-verein). Zu unseren Kunden (https://rechtampunkt.at/de/ueber-uns) zählen gemeinnützige Einrichtungen, die häufig als Vereine konstruiert sind. Sollten auch Sie vereinsrechtliche Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gerne an uns (https://rechtampunkt.at/de/kontakt) oder vereinbaren Sie hier einen Besprechungstermin (https://www.etermin.net/TerminbuchungSchmelzRechtsanw%C3%A4lteOG) mit uns.

Firmenkontakt:
Firmenkontakt
Schmelz Rechtsanwälte OG
Dorian Schmelz
Währinger Straße 16
1090 Wien
+43 1 946 11 60
https://rechtampunkt.at


Firmenbeschreibung:
Schmelz Rechtsanwälte ist eine in Wien und Niederösterreich tätige Rechtsanwaltskanzlei.

Pressekontakt:
Pressekontakt
Schmelz Rechtsanwälte OG
Dorian Schmelz
Währinger Straße 16
1090 Wien
+43 2243 32 744
+43 2243 28 423
https://rechtampunkt.at

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.