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Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Webseiten

Pressemeldung von: Digitaler Unternehmenserfolg - 09.01.2025 14:56 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Was Unternehmen beachten müssen

Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Webseiten
Die Digitalisierung schreitet unaufhaltsam voran und immer mehr Unternehmen setzen auf eine starke Online-Präsenz. Mit dem neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Webseiten haben jedoch viele Betriebe noch Fragezeichen über dem Kopf. Was bedeutet das Gesetz eigentlich und was müssen Unternehmen beachten, um ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten?

Das Ziel des Gesetzes ist es, sicherzustellen, dass alle Nutzer, unabhängig von eventuellen Einschränkungen, problemlos auf Webseiten zugreifen und sie nutzen können. Das betrifft beispielsweise Menschen mit Sehbehinderungen, Höreinschränkungen oder motorischen Einschränkungen. Durch die Umsetzung von barrierefreien Webseiten wird also die Inklusion gefördert und ein breiteres Publikum erreicht.

Um die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes optimal umzusetzen, sollten Unternehmen folgende Maßnahmen beachten:

1. Struktur und Design der Webseite anpassen: Eine klare und übersichtliche Struktur sowie ein responsives Design sind entscheidend für eine barrierefreie Webseite.

2. Alternative Texte für Bilder verwenden: Durch die Verwendung von Alt-Texten ermöglichen Unternehmen auch sehbehinderten Nutzern den Zugang zu visuellen Inhalten.

3. Videos untertiteln und Audiodateien beschreiben: Durch Untertitel und Audio-Beschreibungen werden Videos und Audiodateien auch für höreingeschränkte Nutzer zugänglich.

4. Kontrastreiche Farbgestaltung wählen: Ein hoher Kontrast zwischen Text und Hintergrund erleichtert Menschen mit Sehbehinderungen das Lesen von Inhalten.

5. Verständliche Sprache verwenden: Eine klare und einfache Sprache erleichtert allen Nutzern den Zugang zu Informationen.

Die Umsetzung dieser Maßnahmen nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern trägt auch maßgeblich zur User Experience bei. Eine barrierefreie Webseite ist nicht nur für eine breitere Nutzergruppe zugänglich, sondern trägt auch dazu bei, das Ranking in Suchmaschinen zu verbessern.

Also, liebe Unternehmen, lasst uns gemeinsam das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Webseiten als Chance begreifen, die Online-Welt für alle zugänglicher und nutzerfreundlicher zu gestalten. Denn am Ende des Tages möchten wir doch alle, dass unser digitaler Unternehmenserfolg für jeden sichtbar und erreichbar ist.

Lasst uns gemeinsam die Herausforderungen anpacken und unsere Webseiten barrierefrei gestalten - für eine inklusive, digitale Zukunft!

Möchtest du mehr zum Thema Barrierefreiheit und Digitalisierung erfahren? Kontaktiere uns gerne für weitere Informationen und hilfreiche Tipps!

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